Buchenstraße

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Das Übergangswohnheim „Buchenstraße“ bietet Platz für 45 BewohnerInnen, die in Ein-, Zwei- bzw. Dreibettzimmern untergebracht werden.

Zugangsvoraussetzungen

Auf Grundlage von § 53 Abs.1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) erstellt das Sozialamt Dresden, Abteilung Soziale Leistung Sachgebiet Ausländer / Aussiedler Junghansstraße 2, 01277 Dresden, einen Zuweisungsbescheid.

Jede(r) BewohnerIn benötigt zur Aufnahme in unsere Einrichtung eine aktuelle Zuweisung von oben genannter Stelle.


Arbeitsansatz und Bandbreite individueller Angebote

Unser Mitarbeiterteam steht den Bewohnern wochentags von 08:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung. Zusätzlich können die BewohnerInnen jeden Donnerstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr die eingerichtete Sprechzeit der externen Sozialarbeiterin Sozialamt Dresden für sämtliche Belange nutzen.

Wir bieten Unterstützung im Umgang mit Behörden und Institutionen, geben Hilfestellung bei der Erledigung alltäglicher Belange (Suche nach Ärzten, Dolmetschern, etc.) und stellen Kontakte zu Vereinen für Menschen mit Migrationshintergrund her.

Aufgrund einer engagierten Anwohnerin konnte im Haus ein regelmäßig stattfindender Deutschkurs realisiert werden. Desweiteren bemühen wir uns über Zusammenkünfte im Haus, bei denen über das gemeinsame Kochen, Musizieren oder Malen ein interkultureller Austausch statt finden soll, Vertrauen zu schaffen, Ressourcen zu erkennen und Stärken zu festigen.

Wir versuchen durch unsere Angebote die Alltagsrealität der BewohnerInnen im Blick zu behalten und hoffen durch unsere interkulturelle Offenheit und unser lebensweltorientiertes Arbeiten, ein Stück zur gelingenden Integration beizutragen.