Kipsdorfer Straße
Das Übergangswohnheim „Kipsdorfer Straße“ bietet Platz für 48 Bewohner, die in Dreibettzimmern untergebracht werden. Dabei handelt es sich, um unfreiwillig obdachlos gewordene, volljährige, alleinstehende Männer.
Zugangsvoraussetzungen
Auf Grundlage von § 3 Abs. 1 des Sächsischen Polizeigesetzes (SächsPolG) und §§ 2 und 3 der Satzung der Landeshauptstadt Dresden erstellt das Sozialamt Dresden, Abteilung Integration und Eingliederungsleistungen, Sachgebiet Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Junghansstraße 2, 01277 Dresden einen Zuweisungsbescheid.
Jeder Bewohner benötigt zur Aufnahme in unsere Einrichtung eine aktuelle Zuweisung von oben genannter Stelle. Die Übernahme der entstehenden Kosten der Unterkunft müssen zusätzlich beim Jobcenter Dresden beantragt werden.
Arbeitsansatz und Bandbreite individueller Angebote
Unser Mitarbeiterteam, bestehend aus einem Heimleiter und einer Sozialarbeiterin, steht den Bewohnern wochentags von 08:00 bis 20:00 Uhr zur Verfügung.
Unser Team verfolgt einen lösungs- und lebensweltorientierten systemischen Ansatz und versucht über ein installiertes Bezugsbetreuersystem adäquate Hilfestellungen zur Lösung individueller Problemlagen zu leisten.
Wir bieten Unterstützung in sozialrechtlichen Fragen (z.B. Beantragung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes), bei der Entwicklung einer realistischen beruflichen Perspektive, bei der Erarbeitung einer adäquaten Wohnraumperspektive und/oder bei Fragen der beruflichen und sozialen Reintegration.
Weiterhin stellen wir Kontakte zu externen Anbietern (z.B. Suchtberatungen, Schuldnerberatungsstellen, psycho-soziale Einrichtungen etc.) her.
Unabhängig von unserer angebotenen Sozialarbeit vor Ort hat jeder Bewohner die Möglichkeit beim Sozialamt Dresden Unterstützung durch die Sozialpädagogische Intervention (SPI) zu beantragen. Ein(e) externe(r) SozialarbeiterIn hilft im konkreten Einzelfall, in einem zeitlich begrenzten Rahmen, dem Bewohner bei der Überwindung der Wohnungslosigkeit.